Wähle zuerst deinen Beruf – der Rechner schlägt dann automatisch deine
KV-Mindestgage nach §7 vor. Du kannst den Betrag jederzeit anpassen, um zu sehen,
wie weit deine tatsächliche Gage über oder unter dem Minimum liegt.
Bestandteile deiner Wochenpauschalgage
Wochengrundgage für 40h
–
Pauschalgage ÷ 1,2881166 (SZ/UEL) ÷ 1,385 (§7)
KV-Mindestgage für 40h
–
Deine vereinbarte Wochengrundgage muss darüber liegen.
Überstundenpauschale
–
38,5 % der Wochengrundgage (10 Überstunden + 10 Bereitschaftsstunden, §7 Abs. 2)
Sonderzahlungen gesamt
–
Urlaubsgeld + Weihnachtsremuneration + Urlaubsersatzleistung
Urlaubsgeld & Weihnachtsremuneration
–
1/6 der Gage inkl. Überstundenpauschale (§12 Abs. 3)
Urlaubsersatzleistung
–
10,41 % von Gage inkl. SZ (§16 Abs. 1)
Grundgagen
Die Grundgagen dienen zur Berechnung der Zuschläge, nicht als tatsächliche Auszahlung.
Grund-Tagesgage
–
1/5 der Wochengage (40h)
Grund-Stundengage
–
Wochengage (40h) ÷ 40 = §9 Abs. 5 (Wochenvertrag); bei Tagesverträgen gilt Tagesgage ÷ 8
Zuschläge
§9 Überstundenzuschläge –
Basis: vereinbarte Wochengrundgage ÷ 40 (§9 Abs. 5)
50 % Überstundenzuschlag
–
Erste 2 Stunden nach der täglichen Normalarbeitszeit (§9 Abs. 4)
100 % Überstundenzuschlag
–
Ab der 3. Überstunde nach der täglichen Normalarbeitszeit (§9 Abs. 4)
50 % Nachtarbeitszuschlag (Normalarbeitszeit)
–
§11 Abs. 2
100 % Samstagsarbeit (ab 5h / ab 15 Uhr)
–
§10 Abs. 1
Sa/So-Zuschlag bei verschobener Arbeitswoche
–
§10 Abs. 5
Feiertags- und Sonntagszuschlag
–
§10 Abs. 2
Tagesgagen
Tagesgagen werden anders berechnet als die §7-Pauschalgage.
Basis: 8h Normalarbeitszeit + Überstunden nach §9. Die Überstunden sind bei den
Tagesgagen inkl. SZ nicht Bestandteil der Sonderzahlungen.
Stundenlohn für Überstunden nach §9 Abs. 5:
Bei Tagesverträgen (1/4-Gage, Einzeldrehtag) gilt Tagesgage ÷ 8 = T/8.
Bei Mehrtagsverträgen (1/5-Gage) gilt Wochengage ÷ 40 = W/40 —
da T = W/5 ist T/8 = W/40, beide Formeln sind hier identisch.
1/4 der Wochengage
Ein einzelner Tag
| Inkl. SZ/UEL | Exkl. SZ/UEL |
| 8 Stunden – Basis | – | – |
| 10 Stunden (8h + 2×50% ÜH) | – | – |
| 12 Stunden (8h + 2×50% + 2×100% ÜH) | – | – |
1/5 der Wochengage
Mehr als ein Tag, weniger als eine Woche
| Inkl. SZ/UEL | Exkl. SZ/UEL |
| 8 Stunden – Basis | – | – |
| 10 Stunden (8h + 2×50% ÜH) | – | – |
| 12 Stunden (8h + 2×50% + 2×100% ÜH) | – | – |
Quellen & Rechenweg: Kollektivvertrag Filmschaffende §§ 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 16
(wko.at, gültig ab 1.7.2026) · Mindestgagentarife 2024/2025/ab 1.7.2026 ·
Alle Berechnungen mit voller Präzision (keine Kaskadenrundung); gerundet wird nur die Anzeige.
Mindestgagen-Vergleich centgerundet. Zum §10/§11-Toggle: §10 Abs. 1 verweist auf §9 Abs. 5
(vereinbarte Wochengage ÷ 40), §10 Abs. 6 und §11 Abs. 6 schreiben den Mindestgagentarif × 4,33 ÷ 173
vor – ein Widerspruch im KV-Text ab 1.7.2026, der durch die Schiedskommission zu klären wäre.
Ohne Gewähr; maßgeblich ist der Kollektivvertrag.